Freizeit in der Berckholtz-Stiftung Karlsruhe

Die Berckholtz-Stiftung bietet den Bewohnern ihres Altenheims ein vielfältiges Freizeitangebot. Verschiedene Gruppenaktivitäten stärken das Gemeinschaftsgefühl und beugen Einsamkeit sowie psychischen Erkrankungen vor. Schon einfache Tätigkeiten bringen, in einer Gruppe ausgeführt, viel Freude mit sich und wirken sich positiv auf unsere Bewohner aus. Unser Angebot orientiert sich an dem Grundsatz „Menschen begegnen sich“. In verschiedenen Gruppen können sich die Bewohner austauschen und aktiv sein. Von Gesellschaftsspielen bis zu Kochen oder Backen, sowie regelmäßige Ausflüge, bei uns findet jeder Bewohner eine geeignete Freizeitaktivität.

Auf Vater Rhein mit der MS Karlsruhe

Auf Vater Rhein mit der MS Karlsruhe

Zur Stärkung der Gesundheit unserer Bewohner bieten wir Bewegungstraining und Gymnastik an. Um eine individuelle und effektive gesundheitliche Betreuung zu gewährleisten haben sich einige Betreuer der Berckholtz-Stiftung fachlich weiterbilden lassen, z.B.: im Fachbereich der Gerontopsychiatrie (die Wissenschaft von der Krankheitslehre, Diagnostik, Therapie und Prävention psychischer Erkrankungen im Alter) oder in Motogeragogik (ein ganzheitlicher Ansatz, der über Bewegung und Wahrnehmung kognitive Potenziale aktivieren kann). Das Bewegungstraining hilft den Gesundheitszustand der Bewohner zu erhalten oder sogar zu verbessern und beugt sowohl dem körperlichen Abbau als auch im Alter häufig auftretenden Krankheiten wie Arthrose oder Bluthochdruck vor, bzw. wirkt sich bei Erkrankten positiv auf die Entwicklung der Krankheit aus.

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Die bei uns angebotene Musiktherapie unterstützt die Bewohner in vielerlei Hinsicht. Musik wirkt emotionsauslösend, mobilisierend, fördert die Kreativität und aktiviert den Zuhörer. Sie kann Depressionen vorbeugen und bei Demenzkranken Erinnerungen hervorrufen. Zusätzlich bieten wir Gedächtnistraining in Form von spielerischen Übungen oder Gruppenaktivitäten an und fördern so die Gesundheit und das Wohlbefinden so unsere Bewohner. Zum kreativen Bereich unseres vielfältigen Angebots gehört auch die Arbeit in unserer Kunstwerkstatt, in der die Senioren frei Bilder oder Zeichnungen gestalten können.

Der christliche Glaube ist Grundlage der Berckholtz-Stiftung und so setzten wir auch bei der Freizeitgestaltung unserer Bewohner auf diesen. Regelmäßig werden Gottesdienste veranstaltet. Zudem können sich die Senioren bei Fragen oder Problemen an unsere Seelsorger wenden.

Alle Aktivitäten können selbstverständlich frei von jedem Bewohner ausgewählt werden. Wir wollen unseren Bewohnern eine individuelle, abwechslungsreiche und eigenständige Gestaltung ihrer Freizeit ermöglichen, die ihren Alltag bereichert und die Senioren zusammenführt. Die Freude am Zusammensein steht im Vordergrund und soll für alle Bewohner der Berckholtz-Stiftung zugänglich sein.

Checkliste – Vorbereitung für eine Heimaufnahme

Die Heimaufnahme in der Berckholtz Stiftung in Karlsruhe

Der Umzug in eine Pflegeeinrichtung stellt für den älteren Menschen oft eine Belastung dar, da ab diesem Zeitpunkt das gewohnte Umfeld mit vertrauten Personen sich verändert. Um diesen Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, sollten Sie nachfolgende Dinge bzw. Informationen beachten.

Wir haben keine lange Warteliste. Bei 136 Heimplätzen gibt es immer wieder Veränderungen in der Belegung. Häufig ist innerhalb kurzer Zeit die Aufnahme in unsere Einrichtung möglich.

 

Schritte zur Heimaufnahme

Der erste Schritt
Sollten Sie sich näher für unser Haus oder auch für eine Aufnahme bei uns interessieren, stehen Ihnen unterschiedliche Wege offen. Sie können gerne schriftliche Informationen (Hausprospekt, Veranstaltungsplan) bei uns anfordern.

Ebenso haben Sie die Möglichkeit, einen Besichtigungstermin für einen unverbindlichen Informationsbesuch zu vereinbaren. Hierfür können Sie Kontakt mit Herrn Krevet, Pflegedienstleiter, Tel. 8313533 oder Frau Ehrmann, Verwaltung, Tel. 8313531, aufnehmen. Hierdurch können Sie sich ein Bild vor Ort machen ohne sich verpflichtet fühlen zu müssen.

Der zweite Schritt
Sollte der Informationsbesuch zur Zufriedenheit aller verlaufen sein und ein weiterführendes Interesse an einem Einzug bei uns bestehen, bitten wir Sie, uns einige persönliche Angaben (Formular: Anmeldung zur Heimaufnahme) zu übergeben. Die Checkliste Heimaufnahme kann Ihnen hierbei sehr hilfreich sein.

Der dritte Schritt
Sie gehen nun den konkreten Schritt. Wir stellen Ihnen ein freies Zimmer auf einem unserer Wohnbereiche vor. Sie lernen die Leitung des Wohnbereiches bzw. die Mitarbeiter vor Ort kennen. Es kann eine konkreter Einzugstermin vereinbart werden. Am Einzugstag helfen Ihnen die Mitarbeiter gerne beim Auspacken, zeigen Ihnen die Örtlichkeiten und klären offene Fragen. Gerne dürfen Sie natürlich auch persönliche Gegenstände mitbringen, Möbelstücke aber bitte nach Absprache.

 

Checkliste für eine Heimaufnahme

Die nachfolgende Checkliste soll die Vorbereitung zur Heimaufnahme erleichtern. Diese Checkliste kann auch bis auf wenige Punkte für andere Häuser bzw. Einrichtungen genutzt werden. Hier gibt es Aufgaben zum Mitbringen und Erledigen:

  • Fragebogen „Heimaufnahme-Antrag“ bitte ausfüllen
  • Krankenkassenkarte und Befreiungskarte von Zuzahlungen (falls vorhanden) bitte mitbringen – Krankenkassenkarte wird auf dem Wohnbereich aufbewahrt. Von der Befreiungskarte von Zuzahlungen benötigt Frau Weber, Verwaltung, eine Kopie. Die Karte wird auf dem Wohnbereich deponiert.
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden). Die Verwaltung benötigt eine Kopie des Ausweises – das Original wird auf dem Wohnbereich aufbewahrt.
  • Pflegeeinstufung aus dem häuslichen Bereich (falls vorhanden)
  • Bei Übernahme von Heimpflegekosten durch das Sozialamt ist Folgendes zu berücksichtigen: Kontakt zu Pflegeheimberatung der Stadt Karlsruhe aufnehmen (Tel. 133-5055). Sie können uns auch gerne beim Termin für die Hausbesichtigung darauf ansprechen.
  • Ärztlicher Fragebogen vom Hausarzt bzw. bei Entlassung aus einer Klinik Entlassbrief
  • Bringen Sie bitte uns bitte vor der Aufnahme oder am Aufnahmetag einen Medikamentenplan mit. Bei einer Kurzzeitpflege benötigen wir einen aktuellen Medikamentenplan – unterschrieben vom Hausarzt. Bitte bringen Sie die Medikamente für den Zeitraum der Kurzzeitpflege mit.
  • Personalausweis (wird bei ihnen aufbewahrt)
  • Kopie der Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht (falls vorhanden)
  • Kopie der Patientenverfügung (falls vorhanden)
  • Kopie der Betreuungsurkunde bzw. Betreuerausweis (falls vorhanden)
  • Rollstuhl, andere Gehhilfsmittel mitbringen (falls vorhanden)
  • Ummeldung beim Einwohnermeldeamt (erst nach Aufnahme)
  • Inkontinenzbedarf bei KZP: ein Rezept vom Hausarzt mitbringen oder Inkontinenzmaterial mitbringen.
  • Beihilfeberechtigte Heimbewohner: Info an Verwaltung, Frau Weber.
  • Vorauszahlung: Hierfür sind 1.300 Euro bei Einzug in vollstationärer Pflege oder falls nach einer KZP die vollstationäre Pflege folgt, zu entrichten. Bei Veränderung (Todesfall, Auszug) wird der Betrag vollständig mit der letzen Abrechnung verrechnet.
  • Es gibt die Möglichkeit eines kostenpflichtigen Telefonanschlusses bei der  Firma beeconnected. Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an. Die Rechnung kann selbst überwiesen werden oder über das Taschengeldkonto beglichen werden.
  • Handtücher und Bettwäsche werden von der Einrichtung gestellt. Bringen Sie bitte alle Artikel, die sie zur Körperpflege brauchen, mit: Zahnbürste und -pasta, Seife, Deo, Shampoo, usw.
  • In unserem Heim können wir folgende Personen nicht aufnehmen: Beatmungspatienten, fortlaufgefährte Menschen.
  • Mitzubringende Kleidung. Die Vorlieben des Bewohners respektieren. Kleidungsstücke, die am meisten benötigt werden, sind:
    – Unterwäsche, Nachthemd, Pyjama
    – Pullover, Hosen, Kleider- T-Shirts, Strümpfe, Jacke
    – Hausschuhe/Schuhe
    – Toilettenartikel (Zahnbürste, Rassierapparat…)
    Eine externe Wäscherei übernimmt für uns die Reinigung der Wäsche. Diese Leistung ist mit den Pflegekosten abgedeckt. Lediglich für die Wäschekennzeichnung entstehen geringe Kosten für Sie.
  • Taschengeldkonto
    Bei der Aufnahme richtet Ihnen Frau Stöckle, Mitarbeiterin in der Verwaltung, ein kostenfreies sogenanntes Taschengeldkonto ein. Hiervon können Auslagen z. B. für Friseur, Fußpflege, Telefon, Zuzahlungen für Medikamente, etc.) beglichen werden.
  • Wertgegenstände
    Wir empfehlen,  so wenig Wertgegenstände wie möglich im Bewohnerzimmer aufzubewahren. Sie können bei Herrn Störzinger bei Bedarf einige Gegenstände (z. B. Schmuck) zur Verwaltung geben.
  • Eigene Möbel
    Die vollständig eingerichteten Bewohnerzimmer können durch kleines Mobiliar und Liebgewonnenes ergänzt werden.
  • Wir legen großen Wert auf Transparenz, deshalb können Sei gerne ein Muster unseres Heimvertrages vorab bekommen.

 

Weitere Informationen über die Berckholtz-Stiftung und deren Heimaufnahme finden Sie unter: Berckholtz-Stiftung Karlsruhe

Seelsorge – Eine gute Hilfestellung

Zu aller erst stellt sich die Frage: Was ist Seelsorge?

In erster Linie ist Seelsorge eine Art und Weise, Menschen Hilfestellung in schwierigen Lebensbereichen oder Zeiten zu geben. Der Seelsorger ist meistens, eine von der Kirche gestellte Person, die sich Zeit nimmt um sich z.B. Probleme anzuhören und dann im Gespräch nach Lösungen sucht. Diese Gespräche sind nicht zu verwechseln mit einer psychotherapeutischen Behandlung; bedienen sich jedoch auch teilweise an Techniken der Psychotherapie. Gerade auch bei uns, wenn Menschen in das Altenpflegeheim kommen, hinterlassen sie ihr voriges Leben oft mit Trauer und Schmerz.

Daher bietet die Berckholtz-Stiftung Seelsorge an. Diese wird gerne von unserer Pfarrerin übernommen. Jeder ist herzlich willkommen, unabhängig von Konfession oder Glaubensrichtung.

Darüber hinaus werden in unserem Haus der Berckholtz-Stiftung von unserer Pfarrerin und einer festen Gruppe von Prädikanten am Sonntag ein Gottesdienst im Veranstaltungssaal angeboten. Unter der Woche sind Sie herzlich zur Andacht am Dienstagvormittag und zur Bibelstunde am Donnerstagnachmittag im Andachtsraum eingeladen. Besondere Höhepunkte sind die Adventsandachten mit Kaffeetrinken, die Weihnachts- und Silvesterfeier.

Es gibt auch die Möglichkeit sich generell an eine Telefonseelsorge zu wenden. Diese Möglichkeit wird oft in verschiedenen Städten angeboten.

Auch hier in Karlsruhe wurde so eine Stelle eingerichtet. Die Telefonnummer ist:
0800 – 111 0 111 / 0800 – 111 0 222

Die Seelsorge ist für Menschen in Schwierigkeiten immer ein willkommener Halt.

Weitere Informationen über die Berckholtz-Stiftung und deren Seelsorge finden Sie unter: Berckholtz-Stiftung Karlsruhe

Pflegestufe – Pflegeleistungen der Pflegestufen 0,1,2 und 3.

Pflegestufen sind entscheidend für die Höhe der Leistungen aus der Pflegekasse. Je nach Grad ihrer Pflegebedürftigkeit werden betroffene Menschen in die Pflegestufen 1, 2 und 3 eingruppiert. Die Pflegestufe wird bei einem Untersuchungstermins des MDKs (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) festgelegt. Entscheidend für die Pflegestufe ist der durchschnittliche tägliche Zeitaufwand der Pflege des Betroffenen. Um den Zeitbedarf zu ermitteln, empfiehlt es sich, ein Pflegetagebuch zu führen.

Pflegestufen: Entscheidend für die Leistung der Pflegekasse
Vorraussetzung für eine Pflegestufe ist eine „Pflegebedürftigkeit“ im Sinne des Gesetzes. Abhängig vom täglichen Zeitaufwand der Pflege werden Pflegebedürftige in die unterschiedlichen Stufen 1, 2 und 3 eingeordnet. Entsprechend unterschiedlich fällt auch die Höhe der Geld-Leistungen aus. Liegt ein besonders hoher Pflegeaufwand in Pflegestufe 3 vor, kann es sich auch um einen Härtefall handeln. Durch die Ablehnung einer Pflegestufe, entgeht den Pflegebedürftigen dauerhaft die finanzielle Unterstützung, welche diese für die Pflege dringend benötigen. Deshalb ist es besonders wichtig, sich gut auf den Besuch des MDK vorzubereiten und eine neutrale Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Sollte eine falsche Einstufung erfolgen, gibt es die Möglichkeit des Pflegestufe-Widerspruchs.

Pflegestufe 1: Erhebliche Pflegebedürftigkeit
Erheblicher Pflegebedürftigkeit gilt, wenn mindestens einmal täglich Hilfe bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege (z.B. Körperpflege und Ernährung) erforderlich ist und mehrfach in der Woche eine Haushaltshilfe benötigt wird. Auf die Woche gerechnet muss der Zeitaufwand täglich mindestens 90 Minuten betragen, wovon mindestens 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen müssen.

Bei Pflegestufe 1 zahlt die Pflegeversicherung seit dem 01.01.2012:

  •  Häusliche Pflege: 235 Euro Pflegegeld oder 450 Euro Pflegesachleistung
  • Tagespflege: 450 Euro
  • Vollstationäre Pflege: 1.023 Euro


Pflegestufe 2: Schwerpflegebedürftigkeit
Schwerpflegebedürftigkeit
liegt vor, wenn der Pflegebedürftige mindestens dreimal am Tag zu unterschiedlichen Tageszeiten grundpflegerischer Versorgung und mehrmals in der Woche hauswirtschaftlicher Unterstützung bedarf. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt bei mindestens drei Stunden liegen, wovon mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen.

Bei Pflegestufe 2 zahlt die Pflegeversicherung seit dem 01.01.2012:

  • Häusliche Pflege: 440 Euro Pflegegeld oder 1.100 Euro Pflegesachleistung
  • Tagespflege: 1.100 Euro
  • Vollstationäre Pflege: 1.279 Euro


Pflegestufe 3: Schwerstpflegebedürftigkeit

Von Schwerstpflegebedürftigkeit spricht man, wenn die betroffene Person ständiger „Rund-um-die-Uhr“-Pflege bedarf und mehrmals in der Woche auf hauswirtschaftliche Unterstützung angewiesen ist. Der Zeitaufwand muss mindestens fünf Stunden im Tagesdurchschnitt betragen, wovon für die Grundpflege mindestens vier Stunden aufgewendet werden müssen.

Bei Pflegestufe 3 zahlt die Pflegeversicherung seit dem 01.01.2012:

  • Häusliche Pflege: 700 Euro Pflegegeld oder 1.550 Euro Pflegesachleistung
  • Tagespflege: 1.510 Euro
  • Vollstationäre Pflege: 1.510 Euro

Härtefallregelung
Für die Feststellung eines außergewöhnlich hohen Pflegeaufwands in Pflegestufe 3 und damit des Anspruchs auf höhere Leistungen gelten folgende Voraussetzungen (zusätzlich zur hauswirtschaftlichen Versorgung, die mehrfach in der Woche erforderlich sein muss):

  • die Grundpflege beträgt täglich mindestens sechs Stunden, davon mindestens drei Stunden in der Nacht (bei Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen wie in der Berckholtz-Stiftung Karlsruhe ist auch die dauerhafte medizinische Behandlungspflege zu berücksichtigen) oder
  • die Grundpflege kann nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam erbracht werden, wobei es sich nicht nur um professionelle Pflegefachkräfte, sondern auch um mindestens einen Laien (nicht angestellt bei einem Pflegedienst, z. B. einen Angehörigen) handeln muss

Beim Härtefall zahlt die Pflegeversicherung seit dem 01.01.2012:

  • Häusliche Pflege: 1.918 Euro Pflegesachleistung
  • Vollstationäre Pflege: 1.918 Euro


Pflegestufe 0

Neben den genannten Pflegestufen werden in der Praxis auch die Pflegestufen 0 (k) für „kein“ Pflegebedarf und 0 (g) für einen „geringen“ Pflegebedarf“ verwendet. Gesetzlich existiert die Pflegestufe 0 jedoch nicht. Zur Pflegestufe 0 werden z.B. an demenzerkrankte Menschen gezahlt, die laut Gesetz nicht „pflegebedürftig“ sind, aber in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt. Wenn diese „eingeschränkte Alltagskompetenz“ vom MDK bescheinigt wurde, hat der Betroffene seit 2008 Anspruch auf bis zu 2.400 Euro im Jahr.

Weitere Informationen über die Dienstleistungen der Berckholtz-Stiftung Karlsruhe finden Sie unter: Dienstleistungen – Berckholtz-Stiftung Karlsruhe

Pflegekonzept der Berckholtz Stiftung – 13 AEDL und Ihre Bedeutung!

Die Berckholtz-Stiftung hält sich an das bedürfnisorientierte Pflegemodell nach M. Krohwinkel mit ihren 13 AEDL (Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des täglichen Lebens).

Krohwinkels Pflegeverständnis stellt den Menschen mit seiner Einzigartigkeit in den Mittelpunkt. Der Pflegende hat die Aufgabe, den Menschen in seinem Streben und in seiner Unabhängigkeit zu fördern. Dabei spielt Wertschätzung und Respekt gegenüber den Wünschen und Gewohnheiten eine bedeutende Rolle. Fördernde Prozesspflege in der Anwendung auf den Pflegeprozess hat somit das Ziel, den betroffenen Menschen zu ermutigen, seine Fähigkeiten zu erhalten und wieder zu entdecken. Diese Fähigkeiten helfen, Bedürfnisse in den Aktivitäten und existenziellen Erfahrungen des Lebens allein oder mit Unterstützung zu realisieren und mit auftretenden Problemen umzugehen und sich dabei zu entwickeln.

Die 13 Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des täglichen Lebens sind:

1. Kommunizieren
Man fördert die Beziehung und unterstützt die Kommunikation. Die Bewußtseinslage die Orientierung in bezug auf Personen, Zeit und Raum, das Erinnerungs- und Konzentrationsvermögen gehören laut Krohwinkel (1993) ebenso dazu wie die Fähigkeit, sich mündlich und schriftlich mitzuteilen. Auch Mimik/ Gestik, Ausdruck von Gefühlen und das Wahrnehmungsvermögen in bezug auf Hören, Sehen und Gesichtsfeld, Lesen usw. fallen in den Bereich des Kommunizierens, weiterhin das Verstehen und Erkennen verbaler und schriftlicher Information. Desgleichen wird die Fähigkeit, Wärme/ Kälte zu empfinden und Schmerz auszudrücken, nach Krohwinkel hier eingeordnet. Außerdem müssen die Pflegenden bei diesem Aufgabenbereich überlegen, welche Hilfsmittel sie zur Unterstützung der Bewohner/Klienten/Patienten benötigen.

2. Sich bewegen
Man fördert die allgemeine Beweglichkeit und gibt Hilfen, z.B. beim Lagewechsel, Aufstehen, Sitzen und Gehen. Laut Krohwinkel gehört dazu die Körperbewegung innerhalb und außerhalb des Bettes. Man beachtet auch Lähmungen und Spastiken sowie sonstige Bewegungseinschränkungen, z.B. zur Kopfkontrolle. Auch Gleichgewicht und Gleichgewichtsstörungen, sowie Lagerungen fallen in diesen Bereich, wobei in diesem Zusammenhang gefährdete  Körperregionen beachtet werden, Der Umgang mit Kontrakturen, Dekubitalgeschwüren und lagerungsbedingten Ödembildungen gehören ebenfalls zu diesem Lebensbereich.

3. Vitale Funktionen des Lebens aufrecht erhalten
Man fördert die Atemfähigkeit, den Kreislauf sowie die Wärmeregulation usw. Hierzu zählt Krohwinkel alles, was mit Atmung zu tun hat, z.B. Atemverhalten, Husten, Verschleimung, Infekte, Atemstörungen, Atemnot. Dazu gehört auch die Kreislaufsituation (Durchblutung, Blutdruck, Puls) ebenso wie Temperaturregulierung (Fieber) und die Transpiration  (Schwitzen, Frieren)

4. Sich pflegen
Man fördert und unterstützt die individuelle Körperpflege. Hierbei wird auf den Hautzustand, die allgemeine Hautpflege (z.B. Kosmetik) und die spezielle Hautpflege geachtet. Beim Waschen des Bewohners/ Klienten/ Patienten wird darauf geachtet, ob sich jemand selbständig waschen kann oder dabei Hilfe benötigt. Es wird dabei die Pflege im Hinblick auf einzelne Körperbereiche unterschieden (z.B. Mund-/ Nasen-/ Augen-/ Nagel-/ Haar-/ Intimbereichspflege). Weiterhin muß auf Hautschäden (Rötungen, Schwellungen, Blasenbildungen, Ödeme, Hautdefekte, Allergien, Infektionen) geachtet werden.

5. Essen und trinken
Man unterstützt die Bewohner/ Klienten/ Patienten bei ihren individuellen Bedürfnissen und Gewohnheiten in bezug auf Essen und Trinken. Beim Essen beachtet man die Menge der Nahrungsaufnahme, den Appetit und das Geschmacksempfinden des pflegebedürftigen Menschen, sowie die Art der Nahrungszubereitung (passierte Kost), Diäten, Sondenkost, parenterale Ernährung). Beim Trinken beachtet man, wie Flüssigkeiten aufgenommen werden und wie groß die Trinkmenge ist, die der pflegebedürftige Mensch zu sich nimmt. Auch die Zähne spielen in diesem Zusammenhang eine Rolle (Zahnstatus, Situation des Zahnfleisches, Zustand der Zahnprothesen). Das Kauen und Schlucken (Lippenschluß, Speichelfluß, Mundboden -, Zungen-, Wangenmuskulatur, Gaumensegel, Zäpfchen) und die Koordination von Kauen und Schlucken sind zu ebenso berücksichtigen wie die Verträglichkeit von Speisen und Getränken (Übelkeit, Erbrechen).

6. Ausscheiden
Hier steht die Förderung von Kontinenz im Mittelpunkt. Ferner werden Pflegehilfen zur Bewältigung individueller Inkontinenzprobleme gegeben. Bei der Urinausscheidung geht es um Menge, Rhythmus, Inkontinenz, Miktionsstörungen, Harnverhalten, Harnwegsinfektionen usw., bei Stuhlausscheidung ebenfalls um Menge, Rhythmus, Inkontinenz sowie um Obstipation, Diarrhöen.

7. Sich kleiden
Hierbei achtet man auf die individuellen Bedürfnisse bezüglich Kleidung und versucht, die Unabhängigkeit in diesem Bereich zu fördern. Man beachtet die bevorzugte Kleidung tags- und nachtsüber. Es gehört hierzu auch die Unterstützung beim An- und Auskleiden.

8. Ruhen und schlafen
Pflege leistet Unterstützung bei den individuellen Ruhe- und Erholungsbedürfnissen. Man versucht, einen physiologischen Schlaf-Wach-Rhythmus zu fördern und unterstützt die älteren Menschen bei der Bewältigung von Schlafstörungen. Ebenso wichtig sind Phasen der Ruhe und der Entspannung, sowie gewünschte Ruhepausen der Betroffenen. Beim Schlafen beachtet man die Schlafqualität, Schlafdauer und Schlafzeiten.

9. Sich beschäftigen
Bei diesem Lebensbereich spielen die Tagesgestaltung, Hobbys, Interessen, selbständige Aktivitäten eine Rolle sowie die Aktivitäten, die zusammen mit anderen Personen (z.B. Angehörigen, Pflegepersonen, Physiotherapeuten, Ergo- und Logopäden) unternommen werden.

10. Sich als Mann/Frau fühlen und verhalten
Hier handelt es sich um einen Bereich, der in diesem Zusammenhang vielleicht etwas ungewöhnlich erscheint. Gemeint ist, daß Pflegearbeit ein positives und lebensbejahendes Selbstempfinden der Bewohner/ Klienten/ Patienten als Mann oder Frau fördern sollte. Man muß in der Pflege die Sexualität des pflegebedürftigen Menschen akzeptieren, andernfalls kann man nicht gut pflegen. Durch den intensiven Kontakt, den man zu Bewohnern/ Klienten/ Patienten hat, erlebt man automatisch die Krisen mit, die ältere Menschen durch den Verlust ihrer Jugend und/ oder des Partners sowie durch ihre Einsamkeit haben. Man begleitet die Bewohner/ Klienten/ Patienten, die unter Störungen im Bereich Nähe/ Distanz leiden. Beim Lebensbereich „Sich als Mann oder Frau fühlen und verhalten“ werden insbesondere Verbindungen zu den Bereichen „Sich pflegen“, „Ausscheiden“, „Sich kleiden“, „Soziale Bereiche des Lebens sichern“ und „Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen“ beachtet.

11. Für eine sichere und förderliche Umgebung zu sorgen
Hier ist gemeint, daß man auch die allgemeinen Selbstpflegefähigkeiten des Menschen fördern soll. Man unterstützt sie im Bereich einer sicheren Lebensführung. Dazu gehört neben der Haushaltsführung auch die psychische Sicherheit. Man fördert bzw. unterstützt die Bewohner/ Klienten/ Patienten, falls es notwendig ist, bei der Gestaltung ihres Wohnbereiches. Man versucht, die pflegebedürftigen Bewohner/ Klienten/ Patienten vor Verletzungen und Einschränkungen zu schützen, und man überlegt mit ihnen zusammen, welche Orientierungshilfen für sie dienlich sind usw. Hierbei spielen nach Krohwinkel die räumliche Ausstattung, die Art und Anordnung der Einrichtungsgegenstände, die Ausstattung des Bettes, die Bestuhlung, Hilfsmittel zur Orientierung wie Kalender, Uhr, Zeitung, Zeitschriften, Radio, Fernsehen usw. eine Rolle.

12. Soziale Bereiche des Lebens sichern
Bei diesem Lebensbereich unterstützt man ältere Menschen darin, bestehende Beziehungen aufrechtzuerhalten, und versucht, ihre Integration in ein selbstgewähltes soziales Umfeld zu fördern und sie vor sensorischen Deprivationen und Isolation zu schützen. Auch die sozialen Beziehungen zu Lebenspartnern, Freunden, Nachbarn, Bekannten und den primären persönlichen Bezugspersonen werden beachtet sowie der Beruf, die gegenwärtigen und früheren beruflichen Aktivitäten des Betroffenen und seine mit dem Beruf verbundene Verantwortung, ferner private Verpflichtungen, z.B. Sorge tragen für den Lebenspartner. Außerdem gehört die Wohnung in diesen Bereich. Die Vor- und Nachteile der örtlichen Gegebenheiten, die Risiken wie Stufen oder Treppen, sowie die Angemessenheit von Wohnräumen, Toiletten, Flur und Badezimmerausstattung sind nach Krohwinkel ebenfalls zu berücksichtigen.

13. Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen
Hierbei meint Krohwinkel, daß Pflegepersonen die Bewohner/ Klienten/ Patienten begleiten in der Auseinandersetzung mit existentiellen Erfahrungen wie Angst, Isolation, Ungewißheit, Sterben und Tod. Pflege unterstützt ebenso bei existenzfördernden Erfahrungen wie Integration, Sicherheit, Hoffnung, Wohlbefinden und Lebensfreude. Auch Erfahrungen, die die Existenz fördern oder gefährden können, z.B. kulturgebundene Erfahrungen, Weltanschauung, Glaube, Religionsausübung, lebensgeschichtliche Erfahrungen, Biographie spielen hier eine Rolle. Die Aufgaben der Pflege lassen sich also schlecht in medizinisch- pflegerische und sozialpflegerische Aufgaben unterteilen. Pflegerische Leistungen werden in den AEDL-Bereichen mehrdimensional erbracht. Die AEDL- Bereiche sollen als Orientierungshilfe für die Einschätzung von Problemen, Bedürfnissen und Fähigkeiten des pflegebedürftigen Menschen genutzt werden. “ die Existenz gefährdende Erfahrungen: “ Verlust von Unabhängigkeit, Sorge/Angst, Mißtrauen, Trennung, Isolation, Ungewißheit, Hoffnungslosigkeit, Schmerzen, Sterben “ die Existenz fordernde Erfahrungen: “ Wiedergewinnung von Unabhängigkeit, Vertrauen, Zuversicht/Freude, Integration, Sicherheit, Hoffnung, Wohlbefinden “ Erfahrungen, welche die Existenz fördern oder gefährden: kulturgebundene Weltanschauung, Religionsausübung, lebensgeschichtliche Erfahrungen.

Den 13. Bereich, „Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen“, gliedert Krohwinkel in:

  • die Existenz gefährdende Erfahrungen
  • die Existenz fördernde Erfahrungen
  • Erfahrungen, welche die Existenz fördern oder gefährden

Die AEBDL stellen alle Oberbegriffe für (fast) alle Aktivitäten dar, die wir (fast) alle tun, um den (All-)Tag selbständig zu bewältigen.

Mit Hilfe der AEBDL kann man überprüfen, in welchen Bereichen individueller Pflegebedarf eines Bewohners bzw. Patienten besteht. Die ABEDL helfen uns wie eine Checkliste beim Erstellen der Pflegeplanung. Diese 13 ABEDL sollen in Hinblick auf Fähigkeiten und Schwächen (Ressourcen und Defizite) beim jeweiligen Bewohner/-in ausformuliert werden. Der Grenzbereich sollte möglichst eng sein, weil damit die unnötige und nicht gewünschte Übernahme von Tätigkeiten vermieden wird, zu denen der Pflegebedürftige noch selbst befähigt ist.

Weitere Informationen über die Berckholtz-Stiftung Karlsruhe finden Sie unter: Berckholtz-Stiftung Karlsruhe