Pflegereform 2015

Für das Jahr 2015 wurde vom Bundesrat eine neue Pflegereform verabschiedet.

Für pflegende Angehörige dürften besonders diese Änderungen interessant sein:

So wurde das Pflegeunterstützungsgeld beschlossen, das Arbeitnehmer, die für pflegebedürftige nahe Angehörige in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege organisieren oder eine pflegerische Versorgung sicherstellen, und daher bis zu 10 Tage nicht arbeiten können, absichert. Dabei werden dem Arbeitnehmer Leistungen, die etwa dem Krankengeld entsprechen, zugesichert.

Das Pflegegeld wird dynamisiert und beträgt demnach:

  • für Stufe 0 – 123 €
  • für Stufe 1 – 244 €
  • für Stufe 2 – 458 €
  • und für Stufe 3 – 728 €.

Der jährliche Leistungsumfang für die Verhinderungs-/Ersatzpflege wird auf 1.612€ erhöht. Der Zeitumfang wird ebenfalls, von bisher 28 Tagen, auf 42 Tage erhöht. Zusätzlich können nun auch Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombiniert werden, wobei auf den Leistungsbeitrag zur Verhinderungspflege der Beitrag für Kurzzeitpflege angerechnet werden kann. Damit stehen dem Pflegenden bis zu 2.418€ zu, um einen pflegebedürftigen Angehörigen (beispielsweise im eigenen Krankheitsfall) gut unterbringen zu können.
Der Zuschuss für Kurrzzeitpflege wird allgemein auf 1.612€ erhöht.

Desweiteren wird der Zuschuss zu Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes auf bis zu 4.000€ erhöht. Damit können pflege-erleichternde Hilfsmittel oder auch nötige Umbaumaßnahmen besser finanziert werden.

Änderungen zur stationären Pflege:
Auch hier werden die Leistundssätze angehoben. Demnach erhält ein Pflegebedürftiger

  • der Stufe I – 1.064 EUR
  • der Stufe II = 1.330 EUR
  • der Stufe III = 1.612 EUR
  • und der Stufe III + Härtefall = 1.995 EUR.

Die Berckholtz-Stiftung berät Sie gerne in Fragen rund um die stationäre Pflege und deren Finanzierung!

Dennoch ist für uns mit dem Begriff „stationäre Pflege“ unser Konzept nicht deutlich gemacht. Die Berckholtz-Stiftung möchte für alle Bewohner zum Zuhause werden. Daher gehen wir auch besonders auf persönliche Wünsche und Vorstellungen ein.
Individuelle Gestaltung des eigenen Zimmers und die Zubereitung des Lieblingsessens in unserer hauseigenen Küche sind nur zwei Beispiele unseres Konzepts, damit sich unsere Bewohner wohlfühlen.
Zudem bauen wir auf gemeinsame Aktivitäten, die das Zugehörigkeitsgefühl stärken, und unternehmen auch gemeinsame Ausflüge. Je nach Interesse kann jeder Bewohner an verschiedenen Angeboten – wie backen, Sport oder musizieren – teilnehmen. Es ist sicher für jeden etwas dabei!

Schauen Sie einfach auf unserer website vorbei!